17.06.21: Entscheidung des Berliner Landgerichts: Mieterhöhungen nach Modernisierung unwirksam!

Nachdem in den vergangenen Jahren mehrfach Mieter gegen die Mieterhöhungen nach der sogenannten energetischen Modernisierung juristisch vorgegangen waren, hat Rechtsanwalt Henrik Solf (Berlin) in 2020 und 2021 mehrere Prozesse beim Amtsgericht Köpenick für die Mieter gewinnen können. Dabei handelte es sich sowohl um den Vorbesitzer Schönefeld Wohnen als auch um den gegenwärtigen Eigentümer Stadt und Land, die zur Rückzahlung der Erhöhungsbeträge verurteilt wurden, da die Abrechnungen der Modernisierungskosten falsch waren.  Stadt und Land hatte ja im Oktober 2020 dem bereits teilweise stattgegeben und eine vorläufige Stundung von 25% der Erhöhung zugestanden.

Beide beklagten Parteien gingen in Revision (in einem Fall wurde das Urteil wegen Fristversäumnis wirksam).

Im ersten nun behandelten Revisionsverfahren vor dem Landgericht Berlin (Aktenzeichen 64 S 230/20) hat dieses Gericht aktuell am 14.6.2021 ebenfalls festgestellt, daß die Abrechnungen der Modernisierungsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, .und entschieden, die Revisionsklage des Vermieters zurückzuweisen. Damit ist die Mieterhöhung nichtig, und die Mietpartei hat Anspruch auf vollständige Rückzahlung aller entsprechenden Beträge!

Wir denken, daß dies für alle betroffenen Mieter zutrifft, die eine ebenso verfasste Mieterhöhung von Schönefeld Wohnen zugeschickt bekamen! Nehmen Sie Kontakt mit uns oder mit Rechtsanwalt Solf auf!

Die spannende Frage der nächsten Zeit: muß jeder Mieter selbst einzeln einklagen?

Oder tritt Stadt und Land in die Pflicht, offensichtlich zu Unrecht erhobene Mieterhöhungen zu erstatten? (Wobei : juristisch werden wir uns beraten, ob es eine solche Pflicht überhaupt gibt - das bürgerliche Recht ist keines von Moral, sondern von Gesetzen)